Steuerberaterwechsel

Fühlen Sie sich schlecht beraten?

Dann sollten wir uns unterhalten. Wen Sie mit der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten beauftragen, entscheiden Sie selbst!

Sie können Ihren Steuerberater jederzeit wechseln. Nach § 627 BGB können Sie den Vertrag mit Ihrem bisherigen Steuerberater mit sofortiger Wirkung z.B. zum Monatsende kündigen. Die Übergabe der Steuerunterlagen erfolgt meistens elektronisch an den neuen Berater.  Hat der bisherige Steuerberater allerdings noch offene Forderungen, kann er die Unterlagen bis zur Bezahlung dieser einbehalten.

Gerne erledigen wir auf Ihren Wunsch alle notwendigen Schritte. 

Beratung ist Vertrauenssache. 

Wir bieten Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Kennenlerngespräch an.