Sehr geehrte Damen und Herren,
was es zum Jahreswechsel zu beachten gibt, erfahren Sie in unserer Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2025/2026:
- Ausgaben-/Einnahmenverlagerung im „privaten“ und „betrieblichen“ Bereich
- Steuerliche Überlegungen bei Mietimmobilien
- Erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten nutzen
- Freistellungsaufträge überprüfen
- Geschenke an Geschäftsfreunde: Zählt der Brutto- oder der Nettowert?
- Inventur am 31.12. – das muss nicht sein
- Umsatzsteuer: Kleinunternehmer müssen die Umsatzgrenzen überwachen
- Künstlersozialabgabe sinkt auf 4,9 %
- Offenlegung der Jahresabschlüsse für 2024
- Maßnahmen zum Jahreswechsel 2025/2026
- Änderungsbedarf bei Verträgen überprüfen
- Weihnachtsfeier 2025: Steuerliche Spielregeln beachten
- Lohnsteuerabzugsverfahren: Neuer Datenaustausch mit privaten Krankenversicherern ab 2026
Viel Spaß beim Lesen!
Vielen Dank an unsere Partner der VIP-Steuerköpfe für die Zusammenstellung der Inhalte.