Mandanten-Informationen April 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, dass beteiligungsidentische Personengesellschaften von Übertragungen von Wirtschaftsgütern zum Buchwert ausgeschlossen werden. Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend eine Neuregelung treffen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Tilgung eines geerbten Darlehens mittels „Wohn-Riester“ ist wohl zulässig. Denn nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Revision ist anhängig) ist dem Ehemann die Anschaffung durch seine verstorbene Ehefrau als Gesamtrechtsnachfolger zuzurechnen.
  • Auch Influencer und Blogger können Aufwendungen für Kleidung und Accessoires nicht als Betriebsausgaben absetzen. Allein die naheliegende Möglichkeit der Privatnutzung schließt eine steuerliche Berücksichtigung aus.
  • Aktuell sind mehrere Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, in denen es um die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) geht. Strittig ist hier, wie die Gewinngrenze von 200.000 EUR zu definieren ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2024.

Viel Spaß beim Lesen!


Vielen Dank an unsere Partner der VIP-Steuerköpfe für die Zusammenstellung der Inhalte.