Abgabefrist bis 31.10.2022 - Grundsteuererklärung

Werte Mandanten, 

im Jahr 2022 muss auf Grund der Grundsteuernovelle eine Neubewertung jeglichen Grundbesitzes durchgeführt werden. Sie als Bürgerin und Bürger sind verpflichtet, diese Steuererklärung in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 digital beim Finanzamt einzureichen.

Gern unterstützen wir Sie!

Damit wir für Sie tätig werden können, senden Sie uns bitte die beigefügte Beauftragung ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier ausführlich. 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Konewka