Energiepreispauschale: Wie die Auszahlung abläuft und was Arbeitgeber jetzt dafür wissen müssen

300 € Energiepreispauschale für (fast) jeden. Hört sich einfach an. Aber für Arbeitgeber stellen sich zahlreiche praktische Fragen. Denn die Arbeitgeber müssen die Pauschale mit dem Septembergehalt auszahlen und bereits in der Lohnsteueranmeldung im August berücksichtigen.

Das nachstehende Video informiert in knapp 3 Minuten über alle zentralen Fragen für Arbeitgeber:

  • Wem muss die Pauschale gezahlt werden?
  • Wie und wann erfolgt die Erstattung durch den Staat?
  • Was ist bei der Lohnsteueranmeldung im August zu beachten?
  • In welchen Fällen wird die Pauschale nicht im September, sondern erst später ausgezahlt?
  • Wie profitieren Selbstständige von der Pauschale?

Gern stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.