Sachbezüge für Mitarbeiter: Aus Ticket Plus® wird Ticket Plus® City

Das ändert sich für Ihre Mitarbeiter ab Januar 2022

Für den Sachbezug gelten im kommenden Jahr 2022 neue Kriterien, welche zwingend erfüllt werden müssen, damit dieser steuerfrei bleibt. Damit Sie und Ihre Mitarbeiter auch in Zukunft wie gewohnt vom steuerfreien Sachbezug profitieren können, haben wir unsere Ticket Plus® Karten an die neuen Richtlinien angepasst. Daran haben wir in den letzten Monaten mit Feuereifer gearbeitet.

Das ändert sich für Ihre Mitarbeiter ab Januar 2022 

Mit der Ticket Plus® City können Ihre Mitarbeiter weiterhin selbst entscheiden, wo sie ihr Guthaben einlösen, denn in jeder Region bieten wir über das bestehende breite Akzeptanzpartnernetzwerk eine große Vielfalt an Waren und Dienstleistungen an. 

Es gibt jedoch einige Neuerungen, die Ihre Mitarbeiter nach der Umstellung beachten müssen. Was sich genau ändert, erklären wir in einem kurzen Video, das Sie an Ihre Mitarbeiter gerne weiterleiten oder in Ihrer internen Kommunikation (z.B. im Intranet) teilen können.

Das Video sowie alle Informationen zur Umstellung können Sie und Ihre Mitarbeier ab Januar 2022 hier abrufen: ► www.edenred.de/ticket-plus-wird-regional 

Das Wichtigste für Sie im Überblick:

  • Die Karten Ihrer Mitarbeiter werden jeweils einem der 60 regionalen Einlösegebiete zugeordnet, das Ihre Mitarbeiter in ihrem Nutzerkonto auf www.mein-edenred.de einsehen und bei Bedarf (z.B. Umzug oder Wechsel der Arbeitsstätte) bis zum 31.03.2022 einmalig kostenfrei ändern können. 
  • Das zugeordnete Einlösegebiet entspricht der Nutzung des jeweiligen Mitarbeiters in den letzten 24 Monaten. 
  • Die bestehende physische Ticket Plus® Classic Karte sowie das darauf angesparte Guthaben bleiben Ihren Mitarbeitern erhalten. 
  • Wichtig: Die deutschlandweite Nutzung sowie der Erwerb von Online-Gutscheinen mit der Ticket Plus® City Karte sind aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen ab 2022 leider nicht mehr möglich.