Soforthilfe: Schlussrechnungen stehen an

Sehr geehrte Mandanten,

es stehen nun die Schlussrechnungen zur von Ihnen beantragen Soforthilfe an.

Gern sind wir Ihnen dabei insoweit behilflich, dass wir Ihnen Unterlagen die sich bei uns in der Buchführung befinden zur Verfügung stellen. Hierfür gilt unser vereinbarter Stundensatz.

Die Schlussrechnung selbst können wir für Sie leider nicht übernehmen, da es insoweit keine Einigkeit hinsichtlich des Versicherungsschutzes gibt. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir „nur“ mit benötigten Unterlagen helfen können. Definitiv zulässig ist die Beratung durch Rechtsanwälte. Bitte wenden Sie sich an diese, soweit Sie selbst größere Probleme für sich erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Frank Konewka und Team