Überbrückungshilfe III: Nachbesserung der Hilfsprogramme

Sehr geehrte Mandanten,

gute Nachrichten: Die Bundesregierung hat die Hilfen der Überbrückungshilfe III deutlich nachgebessert.

Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick:

  1. Es gibt einen gestaffelten Eigenkapitalzuschuss, der zusätzlich zu den regulären Förderungen gezahlt wird.
  2. Die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, wird auf bis zu 100 Prozent erhöht (bisher 90 Prozent).
  3. Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert.
  4. Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung.

Darüber hinaus wurde für die Kultur- und Veranstaltungsbranche, Veranstaltungs- und Reisewirtschaft und Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften günstige Regelungen geschaffen.

Die Details entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2021/04/2021-04-01-ueberbrueckungshilfe-deutliche-verbesserung.html

Besonders das Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III ist für viele Betroffene ein Segen. Da das Wahlrecht zum Zeitpunkt ausgeübt werden kann, ergibt sich kein akuter Handlungsbedarf.

Wir halten Sie auf dem Laufenden und senden freundliche Grüße

Ihr Frank Konewka und Team