Beschlüsse der Bund-Länder-Kommission vom 28.10.2020

Liebe Mandanten,

Sie verfolgen sicherlich mit großem Interesse die Beschlüsse der Bund-Länder-Kommission vom Mittwoch. Wir tun das auch. Mit diesem Schreiben möchten wir die Informationen einordnen und Ihnen zwei Empfehlungen geben.

Der wichtigste Beschluss ist die so genannte Wirtschaftshilfe für Betriebe, die im November schließen sollen: Sie soll für Firmen bis maximal 50 Mitarbeitern 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats betragen. Größere Firmen sollen ebenfalls derart gefördert werden, wobei die Prozentsätze dafür noch nicht feststehen. Bestehende Hilfsmaßnahmen sollen zudem als so genannte Überbrückungshilfe drei angepasst und fortgeführt werden.

Die Beschlüsse sind derzeit eine reine Absichtserklärung. Laut den Presseberichten sollen die Details in den kommenden zwei Wochen konkretisiert werden. Dies gilt es abzuwarten.

Besonders interessant wird es nämlich sein, inwieweit die Wirtschaftshilfe in Konkurrenz zur Überbrückungshilfe zwei stehen wird. Wird sie auf die vorherigen Hilfen angerechnet oder wird sie nur exklusiv ausgezahlt? Das soll sich in den kommenden Tagen klären.

Empfehlung 1: Um unnötige Kosten zu vermeiden, regen wir daher an, mit dem Antrag auf Überbrückungshilfe zwei so lange zu warten, bis die Rahmenbedingungen der Wirtschaftshilfe und der Überbrückungshilfe drei feststehen.

Warum? Weil möglicherweise die Wirtschaftshilfe nur gezahlt wird, wenn zuvor keine Überbrückungshilfe zwei beantragt wurde. Etwaige Anträge auf Überbrückungshilfe zwei wären dann zurückzuziehen, was mit Kosten verbunden ist.

Wir werden in dieser Sache unaufgefordert hier berichten, sobald die Details feststehen.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie entgegen unserer Empfehlung die Überbrückungshilfe zwei jetzt schon beantragen wollen.

Empfehlung 2: Kurzarbeit – Viele von Ihnen haben bereits Kurzarbeit beantragt. Bitte beachten Sie den beantragten Zeitraum: Ist er vielleicht schon abgelaufen? Vorsicht Falle: Bei einer zusammenhängenden Unterbrechung ab drei Monaten muss ein Arbeitsausfall danach erneut angezeigt werden. Der alte Antrag deckt dies nicht mehr ab. Siehe das BDA-Schreiben im Anhang (Ziffer 9).

Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn Sie ab Montag Kurzarbeit nutzen möchten und welche Mitarbeiter dies betrifft. Gern stimmt unsere Lohnabteilung alles Weitere mit Ihnen ab.

Wir bleiben am Ball und studieren die Presseberichte und die Fachmedien sehr genau, um das Beste für Sie herauszuholen. Gemeinsam werden wir auch diese Krise bestehen.

Wir stehen an Ihrer Seite und senden freundliche Grüße

Frank Konewka

P.S.: Für Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitern gibt es darüber hinaus gute Nachrichten: Sie können jetzt auch den kfw-Schnellkredit beantragen, was bisher größeren Firmen vorbehalten war. Dieser Kredit ist attraktiv gestaltet:

Auch hier werden wir mit weiteren Details auf Sie zukommen, sobald die Details final feststehen.