Nach einer Pressemitteilung des BMF sind aufgrund der Corona-Krise geleistete Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.
Nach einer Pressemitteilung des BMF sind aufgrund der Corona-Krise geleistete Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.